Rehasport
Was ist Rehasport
Rehabilitationssport (Reha-Sport) stellt eine ergänzende Maßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation und zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben dar. Reha-Sport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Rehabilitationsträgern finanziert. Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko einer erneuten Erkrankung sinkt erheblich.
Verordnung und Finanzierung des Reha-Sports
Reha-Sport wird vom Arzt verordnet. Das ärztl. Budget bleibt unberührt. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungseinheiten à 45 Minuten in höchstens 18 Monaten. Reha-Sport soll in erster Linie „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten. Reha-Sport ist daher nicht als Dauerleistung angelegt, sondern soll dahin führen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen. Aus medizinischen Gründen kann der Reha-Sport auch über einen längeren Zeitraum verordnet werden.
Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Rehabilitationsträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.
Reha-Sport im Aktivzentrum der Thüringentherme
Der Rehabilitationssport wird grundsätzlich von gemeinnützigen Vereinen angeboten. Im Aktivzentrum der Thüringentherme ist dies der Verein „Bewegung pro Gesundheit e.V.“.
Sie werden hier von den professionellen ausgebildeten Therapeutinnen oder Therapeuten des Vereines betreut.